Fakten zur Planung

Wie sieht der geplante Verlauf der Ortsumgehung aus?

Hier geht es zu einer Übersichtskarte mit Wasserschutzgebieten, dem Verlauf der Ortsumgehung sowie den Daten zur Verkehrszählung.

Aus welchem Jahr stammt die Planung zur Umgehung?

Der Erläuterungsbericht der Planfeststellung trägt das Datum 15.12.2010.
Die Pläne der Planfeststellungsunterlagen sind ebenfalls auf den 15.12.2010 datiert.
Es gibt zwei Tekturen (Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) vom 23.05.2012 und 05.07.2013.
Der Planfeststellungsbeschluss ist vom 23.07.2014.
Laut Planfeststellungsbeschluss hat sich der Gemeinderat von Oberkotzau mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2007 mehrheitlich für den Bau einer westlichen Ortsumgehung von Fattigau und Oberkotzau ausgesprochen.
Nach unkonkreten Ideen im Vorfeld wurde seitens der Gemeinde bereits 1995 aufgrund des nochmals gestiegenen Verkehrsaufkommens durch die Wiedervereinigung ein erstes Gutachten in Auftrag gegeben, das sowohl die planerischen Grundlagen für einen Antrag zu einer Ortsumgehung als auch einen innerörtlichen Verkehrsentwicklungsplan erstellen sollte.

Wo kann auf die Umgehung auf- bzw. abgefahren werden?
  • Anschlussstelle Fattigau
    Die erste Anschlussstelle befindet sich ca. 500 m südlich von Fattigau. Will man von Fattigau über die Ortsumgehung nach Hof fahren, ist man Rechtsabbieger, will man nach Schwarzenbach fahren, ist man Linksabbieger und muss somit den Gegenverkehr kreuzen. Die Anschlussstelle ist so geplant, dass man von Schwarzenbach kommend als Rechtsabbieger auf die Hauptstraße von Fattigau fährt und von Hof kommend als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen muss.  In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Fattigau/Süd” bezeichnet, in den Plänen befindet sie sich bei Baukilometer 0+950.
  • Anschlussstelle Oberkotzau Mitte
    Fährt man die Schulstraße/Autengrüner Straße Richtung Autengrün, kommt die „zentrale” Anschlussstelle von Oberkotzau kurz nach den Schrebergärten. Die Autengrüner Straße führt als Brücke über die Umgehungsstraße, für den Anschluss an die Ortsumgehung ist ein Zubringer mit einer hohen Fahrbahnneigung von bis zu 7% notwendig. Für den Bau des Zubringers müssen vom Naturheilverein 148 m² erworben und ca. 1000 m² für den Bau genutzt werden (Baubetrieb oder einstweilige Lagerung von Oberboden). Von der Autengrüner Straße fährt man von Oberkotzau kommend als Rechtsabbieger auf den Zubringer, von Autengrün kommend muss man als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen. Vom Zubringer biegt man rechts nach Hof ab, will man Richtung Schwarzenbach, muss man als Linksabbieger den Gegenverkehr kreuzen. Von der Umgehungsstraße, die an der Anschlussstelle eine Fahrbahnneigung von 2,4% hat, kann man von Schwarzenbach kommend als Rechtsabbieger auf den Zubringer fahren und von Hof kommend muss man als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen. Vom Zubringer muss man in Fahrtrichtung Oberkotzau als Linksabbieger die Autengrüner Straße kreuzen. Durch die beiden Zufahrten zum Porschnitzweg (Feldweg), der durch die Ortsumgehung unterbrochen wird und von denen die östliche genau gegenüber vom Zubringer mündet, erhöhen langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge, die kreuzen müssen, das Risiko auf der Autengrüner Straße. In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Oberkotzau/Mitte” bezeichnet, sie befindet sich in den Plänen bei Baukilometer 3+250.
  • Kreuzung mit Ortsstraße Schaumberg
    Der Abzweig der Ziegeleistraße vom Schaumberg (Achtung: bei Google-Maps wird der Schaumberg fälschlicherweise als Ziegeleistraße angezeigt), den viele von der Fahrt zum Wertstoffhof kennen, wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Ortsumgehung wird in beiden Fahrtrichtungen mit einer Linksabbiegespur versehen.
  • Abzweig „Am Saaleschlößchen”
    Die Einmündung der Straße „Am Saaleschlößchen” wird verbreitert, die Ortsumgehung erhält in Fahrtrichtung Hof eine Linksabbiegespur.
  • Anschlussstelle Oberkotzau Nord
    Der Anschluss an die Hofer Straße (bestehender Verlauf der St2177) erfolgt über einen Kreisverkehr mit vier Anschlüssen: zweimal Hofer Straße, einmal Ortsumgehung (Ziegeleistraße), einmal Anbindung des Gewerbegebietes (Reifen Wagner, B.I.V und Post). In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Oberkotzau/Nord” bezeichnet, sie befindet sich in den Plänen bei Baukilometer 5+600. Wie können Radfahrer den Kreisverkehr sicher passieren? Sie können nun nicht mehr einfach parallel zur Hofer Str. fahren, sondern müssen die Umgehungsstraße irgendwie kreuzen.
Wo befinden sich Brücken? Wie hoch sind diese?

Zur Ermittlung der Brückenhöhe haben wir in den Höhenplänen die Differenz der Fahrbahnhöhen von Ortsumgehung und kreuzender Straße gemessen.

Nr.Brückeca. Höhe in Metern
1Ortsumgehung über Siehrweg und die Parnitz7,5
2Fletschenreuth Straße über Ortsumgehung7,0
3Lerchenbergweg über Ortsumgehung15,0
4Ortsumgehung über Porschnitz und Porschnitzweg15,0
5Autengrüner Straße über Ortsumgehung6,5
6Konradsreuther Straße über Ortsumgehung7,0
7Ortsumgehung über Eppenreuther Weg8,0
An welchen Stellen werden Böschungen gebaut, um Täler auszugleichen? Wie hoch sind diese?

Die maximale Böschungshöhe beträgt im Porschnitztal 15 Meter und westlich der Ringsiedlung 14 Meter, vergleichbar damit wäre der Damm des Untreusees mit einer Höhe von 18 Meter.

Abschnitt Anschlussstelle Fattigau bis Brücke Lerchenbergweg
Zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Brücke Lerchenbergweg gibt es zwei Böschungen.

  • Die erste Böschung überbrückt das Parnitztal, sie hat eine Länge von ca. 170 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 7,5 m.
  • Die zweite Böschung überbrückt die Senke nördlich der Fletschenreuther Straße, sie hat eine Länge von ca. 85 m und eine maximale Böschungshöhe von 1,8 m.

Abschnitt Brücke Lerchenbergweg bis Brücke Autengrüner Straße (HO7)
Zwischen der Brücke Lerchenbergweg und der Brücke Autengrüner Straße (HO7) gibt es eine Böschung über das Porschnitztal, sie hat eine Länge ca. 670 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 15,0 m.

Abschnitt Brücke Autengrüner Straße (HO7) bis Brücke Konradsreuther Straße
Zwischen der Brücke Autengrüner Straße (HO7) und der Brücke Konradsreuther Straße gibt es zwei Böschungen.

  • Die erste Böschung überbrückt das Autengrüner Bächle südlich vom Breiten Weg (Feldweg), sie hat eine Länge ca. 410 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 14,0 m.
  • Die zweite Böschung überbrückt das Autengrüner Bächle nördlich vom Breiten Weg (Feldweg), sie hat eine Länge ca. 65 m und eine maximale Böschungshöhe von 1,7 m.

Abschnitt Brücke Konradsreuther Straße bis Anschluss an Hofer Straße (Kreisverkehr)
Zwischen der Brücke Konradsreuther Straße und der Anschlussstelle an die Hofer Straße gibt es zwei Böschungen:

  • Die erste Böschung beginnt ca. 150 m südlich vom Eppenreuther Weg (aktuelle Wegführung) und endet kurz nach der Kreuzung von Ziegeleistraße und Schaumberg. Sie hat eine Länge ca. 650 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 5,8 m.
  • Die zweite Böschung erhöht die Anbindung der Ziegeleistraße an den Kreisverkehr, der für den Anschluss an die Hofer Straße gebaut wird. Die Böschung hat eine Länge ca. 30 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 1,6 m.
Wo befinden sich Einschnitte? Wie tief sind diese?

Abschnitt Anschlussstelle Fattigau bis Brücke Lerchenbergweg
Zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Brücke Lerchenbergweg gibt es zwei kleinere Einschnitte und einen großen Einschnitt unter der Brücke Lerchenbergweg.

  • Der erste Einschnitt befindet sich zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Böschung über das Parnitztal, er hat eine Länge ca. 225 m und eine maximale Einschnittstiefe von ca. 3,0 m.
  • Der zweite Einschnitt ist geplant zwischen der Böschung über das Parnitztal und der Senke nördlich der Fletschenreuther Straße, er hat eine Länge ca. 150 m und ebenfalls eine maximale Einschnittstiefe von ca. 3,0 m.
  • Der Einschnitt für die Brücke Lerchenbergweg umfasst eine Gesamtlänge von ca. 470 m, der Teil von der Senke nördlich der Fletschenreuther Straße bis zur Brücke beträgt ca. 250 m, er hat eine maximale Einschnittstiefe (direkt unter der Brücke) von ca. 14,3 m.

Abschnitt Brücke Lerchenbergweg bis Brücke Autengrüner Straße (HO7)
Zwischen der Brücke Lerchenbergweg und der Brücke Autengrüner Straße (HO7) gibt es zwei Einschnitte, jeweils einen für jede Brücke.

  • Der erste Einschnitt ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Lerchenbergweg, er endet an der Böschung über das Porschnitztal und hat eine Gesamtlänge von ca. 470 m. Der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 220 m, die maximale Einschnittstiefe (direkt unter der Brücke) ist ca. 14,3 m.
  • Der zweite Einschnitt ist zwischen der Böschung über das Porschnitztal und der Brücke Autengrüner Straße (HO7), er hat eine Gesamtlänge von ca. 645 m. Der Teil von der Böschung bis zur Brücke beträgt ca. 525 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 12,9 m.

Abschnitt Brücke Autengrüner Straße (HO7) bis Brücke Konradsreuther Straße
Zwischen der Brücke Autengrüner Straße (HO7) und der Brücke Konradsreuther Straße gibt es drei Einschnitte.

  • Der erste Einschnitt ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Autengrüner Straße, er endet an der Böschung über die Autengrüner Bächle südlich vom Breiten Weg (Feldweg). Die Gesamtlänge beträgt ca. 645 m, der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 120 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 5,9 m.
  • Der zweite Einschnitt ist zwischen den Böschungen über die Autengrüner Bächle südlich und nördlich vom Breiten Weg (Feldweg), er hat eine Gesamtlänge von ca. 305 m und eine maximale Einschnittstiefe von ebenfalls ca. 5,9 m.
  • Der dritte Einschnitt ist zwischen der Böschung über das Autengrüner Bächle nördlich vom Breiten Weg (Feldweg) und der Brücke Konradsreuther Straße, er hat eine Gesamtlänge von ca. 475 m. Der Teil von der Böschung bis zur Brücke beträgt ca. 85 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 6,1 m.

Abschnitt Brücke Konradsreuther Straße bis Anschluss an Hofer Straße (Kreisverkehr)
Zwischen Brücke Konradsreuther Straße und der Anschluss an die Hofer Straße gibt es einen Einschnitt, er ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Konradsreuther Straße bis zur Böschung über den Eppenreuther Weg. Die Gesamtlänge beträgt ca. 475 m, der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 390 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 7,8 m.

Werden Lärmschutzwände angebracht?

Im Planfeststellungsbeschluss sind folgende Verkehrslärmschutz-Maßnahmen vorgesehen:

  1. Für die Straßenoberfläche der künftigen Ortsumgehung von Oberkotzau und Fattigau im Zuge der St 2177 ist im gesamten Planfeststellungsabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+610 ein lärmmindernder Belag zu verwenden, der den Anforderungen eines Korrekturwertes DStrO von -2 dB(A) gemäß Tabelle 4 zu Ziffer 4.4.1.1.3 der RLS-90 entspricht.
    Das Gleiche gilt auch im Falle der Erneuerung der Fahrbahndecke.
  2. An den vorgesehenen Brückenbauwerken sind die Übergangskonstruktionen zwischen Brückenbalken und Widerlager bzw. die Dehnfugen an den Brückenenden entsprechend dem Stand der Technik bzw. entsprechend den Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke so schallemissionsmindernd auszubilden, dass auffällige und lästige Pegel- und Frequenzänderungen sowie nach unten abgestrahlte tieffrequente Geräuschanteile auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt werden.

Lärmschutzwände sind laut Lärmgutachten nicht nötig. Nach dem Gutachten werden an keiner Stelle die relevanten Grenzwerte überschritten. Allerdings hängen die Grenzwerte von der Einstufung des Gebietes (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) ab. Offizielle Einstufung und subjektive Wahrnehmung der Anwohner für ihr Wohngebiet können auseinanderfallen.

Im Planfeststellungsbeschluss wurde die Forderung nach gesonderten aktiven und/oder passiven Lärmschutzvorkehrungen zurückgewiesen (siehe Punkt 6.2.2).

Wie entwickeln sich die Verkehrszahlen?

Der Rückgang des täglichen Durchgangsverkehrs wird anhand der Zahlen der offiziellen Verkehrszählungen dargestellt. Die Verkehrszählungen werden alle fünf Jahre durchgeführt, die letzte Zählung war 2015. Die Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf die Werte des Jahres 2010. Die nächste Verkehrszählung findet 2020 statt. (https://www.baysis.bayern.de)

Vergleicht man die Zahlen von 2015 mit den Zahlen von 1995, ist der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der Durchgangsstraße St2177 nördlich von Oberkotzau (Richtung Hof) um 14,2% und südlich von Oberkotzau (Richtung Schwarzenbach) um 33,0% zurückgegangen. Der geringere Rückgang nördlich von Oberkotzau ist durch den größeren Anteil an Quell- und Zielverkehr zu begründen. Dieser bleibt im Ort und kann nicht auf die Umgehung abgeleitet werden.

Entwicklung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (KFZ)

Der Schwerlastverkehr südlich von Fattigau hat zwischen 1995 und 2015 sogar um 47,9% abgenommen. Im Norden allerdings nur um 7,1%. Gerade im Bereich ab der Frankenbrücke Richtung Hof gilt also: Die Belastung durch LKW ist hier nach wie vor sehr hoch, kann andererseits durch die Ortsumgehung auch kaum entlastet werden. Denn nur die LKW, die auch von Hof nach Fattigau durchfahren würden, können auf die Umgehung abgeleitet werden. Ein Großteil des Schwerlastverkehrs würde trotz Umgehung auf der Hofer Str. verbleiben.

Entwicklung des durchschnittlichen täglichen Schwerlastverkehrs (LKW)

Für die Belastung durch den Schwerlastverkehr müssen alternative Lösungen gefunden werden.

Wieviel trägt der Ziel- und Quellverkehr (der Verkehr, der direkt aus Oberkotzau kommt, z. B. über die Frankenbrücke) zum Verkehrsaufkommen bei?

Der Ziel- und Quellverkehr kann nicht auf die Umgehung umgeleitet werden. Je höher dessen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen ist, desto geringer wird die Entlastungswirkung der Ortsumgehung.

Die Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen davon ab, wieviel von dem Verkehr südlich von Fattigau als Durchgangsverkehr angesehen wird. Das Verkehrsgutachten im Planfeststellungsverfahren geht von ca. 70% aus, die BI kommt in ihren Untersuchungen auf einen Wert von ca. 60 %. Wenn man für die Berechnung den Mittelwert von 65% annimmt, dann ergibt sich ein geschätzter Anteil von Durchgangs- sowie Ziel- und Quellverkehr für verschiedene Stellen in Oberkotzau auf der Basis des durchschnittlichen täglichen Verkehrs aus der Verkehrszählung 2015 (die Zahlen basieren auf eigenen Berechnungen als Fortschreibung des Verkehrsmodells von 2010):

Anteil DurchgangsverkehrAnteil Ziel- und Quellverkehr
Fattigau63% (ca. 4500)37% (ca. 2700)
Südlich von Fattigau65% (ca. 4500)37% (ca. 2700)
Plärrer bis Frankenbrücke45% (4500)55% (5500)
Edeka bis Kreuzung Schaumberg35% (4500)65% (8500)

Es wird deutlich, dass, je weiter man in Richtung Hof auf der Hofer Straße kommt, die Bedeutung des Durchgangsverkehrs abnimmt und der Ziel- und Quellverkehr wichtiger wird. Die Ortsumgehung löst in diesem Abschnitt nicht das Problem der Verkehrsbelastung. Das geplante Neubaugebiet Schwesnitztalblick wird den Ziel- und Quellverkehr nördlich der Frankenbrücke weiter erhöhen. Auch die Zentrierung der Supermärkte im nördlichen Oberkotzau verstärkt das innerörtliche Verkehrsaufkommen.
Eine Verkehrsberuhigung nördlich des Plärrers bedarf weiterer Schritte. Für eine spürbare Lärmentlastung benötigt man mehr als 50% Verkehrsreduzierung.

Wer zahlt die Ortsumgehung? Wie teuer ist die Baumaßnahme?

Die bestehende Ortsdurchfahrt durch Oberkotzau ist eine Staatsstraße, der Antragsteller zum Bau einer Umgehungsstraße ist das Staatliche Bauamt Bayreuth, schlussendlich der Freistaat Bayern. Staatliche Baumaßnahmen sind letztlich immer Steuergelder und sollten nur dann durchgeführt werden, wenn der Nutzen größer ist als die Kosten. Eine aktuelle Kosteneinschätzung liegt noch nicht vor.

2007 stellte das Staatliche Bauamt eine Kostenschätzung von 16 Mio. € vor.
2010 nach vorliegendem Planfestellungsbeschluss wurden die Kosten noch auf 14,5 Mio. € geschätzt.

Die derzeitigen Schätzungen liegen bei 20-30 Mio.€

Als Vergleich: Die Gesamtkosten für die 2018 fertiggestellte Ortsumgehung um Melkendorf beliefen sich für 2,8 km auf 15,6 Mio.€!

Was hat sich seit der Planung geändert?
  • Verkehrswende und neue Mobilitätskonzepte: Elektromobilität, Carsharing, 360-Euro-Tickets, autonomes Fahren u.v.m. sind keine Zukunftsmusik mehr!
  • Neubewertung von Flächensparen im Landesentwicklungsprogramm LEP Bayern 2018: “Der bevorzugte Ausbau bestehender Straßeninfrastruktur vor dem Neubau dient dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes und der Reduzierung einer weiteren Freiflächeninanspruchnahme. Er ist deshalb aus volkswirtschaftlichen Gründen und im Interesse einer nachhaltigen Raumentwicklung sinnvoll.” (S.61)
  • Nach dem planerischen Ideal einer funktionellen, autogerechten Stadt mit großer Landschaftszersiedelung, Lärmbelastung und Verkehrsaufwand entwickelte sich europaweit das Leitbild einer “nachhaltigen Siedlungsstruktur”. Dieses Konzept der kurzen Wege zielt unter anderem auf eine verkehrsvermeidende und flächensparende Entwicklung in den Kommunen mit neuen Ideen – geförderter Ausbau des Radwegenetzes, Tempo 30 an Hauptstraßen, LKW Fahrverbot durch Ortschaften…
  • Elektrifizierung des Schienennetzes in Nordost-Oberfranken (Schallschutzmaßnahmen)
  • Neubewertung von Naturschutz in der Bevölkerung, vor allem der jüngeren Generation, die das Projekt einer Ortsumgehung übernehmen werden.
  • Die Planung basiert auf dem damaligen Verkehrsfluss durch Schwarzenbach an der Saale, bei dem der Durchgangsverkehr über die Hofer Straße (bestehende St 2177) direkt nach Oberkotzau geleitet wurde. Die Verkehrsführung in Schwarzenbach an der Saale wurde inzwischen geändert, der Durchgangsverkehr wird jetzt auf die B289 gelenkt.