Wie sieht der geplante Verlauf der Ortsumgehung aus?
Der Erläuterungsbericht der Planfeststellung trägt das Datum 15.12.2010.
Die Pläne der Planfeststellungsunterlagen sind ebenfalls auf den 15.12.2010 datiert.
Es gibt zwei Tekturen (Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) vom 23.05.2012 und 05.07.2013.
Der Planfeststellungsbeschluss ist vom 23.07.2014.
Laut Planfeststellungsbeschluss hat sich der Gemeinderat von Oberkotzau mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2007 mehrheitlich für den Bau einer westlichen Ortsumgehung von Fattigau und Oberkotzau ausgesprochen.
Nach unkonkreten Ideen im Vorfeld wurde seitens der Gemeinde bereits 1995 aufgrund des nochmals gestiegenen Verkehrsaufkommens durch die Wiedervereinigung ein erstes Gutachten in Auftrag gegeben, das sowohl die planerischen Grundlagen für einen Antrag zu einer Ortsumgehung als auch einen innerörtlichen Verkehrsentwicklungsplan erstellen sollte.
- Anschlussstelle Fattigau
Die erste Anschlussstelle befindet sich ca. 500 m südlich von Fattigau. Will man von Fattigau über die Ortsumgehung nach Hof fahren, ist man Rechtsabbieger, will man nach Schwarzenbach fahren, ist man Linksabbieger und muss somit den Gegenverkehr kreuzen. Die Anschlussstelle ist so geplant, dass man von Schwarzenbach kommend als Rechtsabbieger auf die Hauptstraße von Fattigau fährt und von Hof kommend als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen muss. In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Fattigau/Süd” bezeichnet, in den Plänen befindet sie sich bei Baukilometer 0+950.
- Anschlussstelle Oberkotzau Mitte
Fährt man die Schulstraße/Autengrüner Straße Richtung Autengrün, kommt die „zentrale” Anschlussstelle von Oberkotzau kurz nach den Schrebergärten. Die Autengrüner Straße führt als Brücke über die Umgehungsstraße, für den Anschluss an die Ortsumgehung ist ein Zubringer mit einer hohen Fahrbahnneigung von bis zu 7% notwendig. Für den Bau des Zubringers müssen vom Naturheilverein 148 m² erworben und ca. 1000 m² für den Bau genutzt werden (Baubetrieb oder einstweilige Lagerung von Oberboden). Von der Autengrüner Straße fährt man von Oberkotzau kommend als Rechtsabbieger auf den Zubringer, von Autengrün kommend muss man als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen. Vom Zubringer biegt man rechts nach Hof ab, will man Richtung Schwarzenbach, muss man als Linksabbieger den Gegenverkehr kreuzen. Von der Umgehungsstraße, die an der Anschlussstelle eine Fahrbahnneigung von 2,4% hat, kann man von Schwarzenbach kommend als Rechtsabbieger auf den Zubringer fahren und von Hof kommend muss man als Linksabbieger (mit Abbiegespur) den Gegenverkehr kreuzen. Vom Zubringer muss man in Fahrtrichtung Oberkotzau als Linksabbieger die Autengrüner Straße kreuzen. Durch die beiden Zufahrten zum Porschnitzweg (Feldweg), der durch die Ortsumgehung unterbrochen wird und von denen die östliche genau gegenüber vom Zubringer mündet, erhöhen langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge, die kreuzen müssen, das Risiko auf der Autengrüner Straße. In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Oberkotzau/Mitte” bezeichnet, sie befindet sich in den Plänen bei Baukilometer 3+250.
- Kreuzung mit Ortsstraße Schaumberg
Der Abzweig der Ziegeleistraße vom Schaumberg (Achtung: bei Google-Maps wird der Schaumberg fälschlicherweise als Ziegeleistraße angezeigt), den viele von der Fahrt zum Wertstoffhof kennen, wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Ortsumgehung wird in beiden Fahrtrichtungen mit einer Linksabbiegespur versehen.
- Abzweig „Am Saaleschlößchen”
Die Einmündung der Straße „Am Saaleschlößchen” wird verbreitert, die Ortsumgehung erhält in Fahrtrichtung Hof eine Linksabbiegespur.
- Anschlussstelle Oberkotzau Nord
Der Anschluss an die Hofer Straße (bestehender Verlauf der St2177) erfolgt über einen Kreisverkehr mit vier Anschlüssen: zweimal Hofer Straße, einmal Ortsumgehung (Ziegeleistraße), einmal Anbindung des Gewerbegebietes (Reifen Wagner, B.I.V und Post). In den Planfeststellungsunterlagen wird die Anschlussstelle mit “AS Oberkotzau/Nord” bezeichnet, sie befindet sich in den Plänen bei Baukilometer 5+600. Wie können Radfahrer den Kreisverkehr sicher passieren? Sie können nun nicht mehr einfach parallel zur Hofer Str. fahren, sondern müssen die Umgehungsstraße irgendwie kreuzen.
Zur Ermittlung der Brückenhöhe haben wir in den Höhenplänen die Differenz der Fahrbahnhöhen von Ortsumgehung und kreuzender Straße gemessen.
Nr. | Brücke | ca. Höhe in Metern |
1 | Ortsumgehung über Siehrweg und die Parnitz | 7,5 |
2 | Fletschenreuth Straße über Ortsumgehung | 7,0 |
3 | Lerchenbergweg über Ortsumgehung | 15,0 |
4 | Ortsumgehung über Porschnitz und Porschnitzweg | 15,0 |
5 | Autengrüner Straße über Ortsumgehung | 6,5 |
6 | Konradsreuther Straße über Ortsumgehung | 7,0 |
7 | Ortsumgehung über Eppenreuther Weg | 8,0 |
Die maximale Böschungshöhe beträgt im Porschnitztal 15 Meter und westlich der Ringsiedlung 14 Meter, vergleichbar damit wäre der Damm des Untreusees mit einer Höhe von 18 Meter.
Abschnitt Anschlussstelle Fattigau bis Brücke Lerchenbergweg
Zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Brücke Lerchenbergweg gibt es zwei Böschungen.
- Die erste Böschung überbrückt das Parnitztal, sie hat eine Länge von ca. 170 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 7,5 m.
- Die zweite Böschung überbrückt die Senke nördlich der Fletschenreuther Straße, sie hat eine Länge von ca. 85 m und eine maximale Böschungshöhe von 1,8 m.
Abschnitt Brücke Lerchenbergweg bis Brücke Autengrüner Straße (HO7)
Zwischen der Brücke Lerchenbergweg und der Brücke Autengrüner Straße (HO7) gibt es eine Böschung über das Porschnitztal, sie hat eine Länge ca. 670 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 15,0 m.
Abschnitt Brücke Autengrüner Straße (HO7) bis Brücke Konradsreuther Straße
Zwischen der Brücke Autengrüner Straße (HO7) und der Brücke Konradsreuther Straße gibt es zwei Böschungen.
- Die erste Böschung überbrückt das Autengrüner Bächle südlich vom Breiten Weg (Feldweg), sie hat eine Länge ca. 410 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 14,0 m.
- Die zweite Böschung überbrückt das Autengrüner Bächle nördlich vom Breiten Weg (Feldweg), sie hat eine Länge ca. 65 m und eine maximale Böschungshöhe von 1,7 m.
Abschnitt Brücke Konradsreuther Straße bis Anschluss an Hofer Straße (Kreisverkehr)
Zwischen der Brücke Konradsreuther Straße und der Anschlussstelle an die Hofer Straße gibt es zwei Böschungen:
- Die erste Böschung beginnt ca. 150 m südlich vom Eppenreuther Weg (aktuelle Wegführung) und endet kurz nach der Kreuzung von Ziegeleistraße und Schaumberg. Sie hat eine Länge ca. 650 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 5,8 m.
- Die zweite Böschung erhöht die Anbindung der Ziegeleistraße an den Kreisverkehr, der für den Anschluss an die Hofer Straße gebaut wird. Die Böschung hat eine Länge ca. 30 m und eine maximale Böschungshöhe von ca. 1,6 m.
Abschnitt Anschlussstelle Fattigau bis Brücke Lerchenbergweg
Zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Brücke Lerchenbergweg gibt es zwei kleinere Einschnitte und einen großen Einschnitt unter der Brücke Lerchenbergweg.
- Der erste Einschnitt befindet sich zwischen der Anschlussstelle Fattigau und der Böschung über das Parnitztal, er hat eine Länge ca. 225 m und eine maximale Einschnittstiefe von ca. 3,0 m.
- Der zweite Einschnitt ist geplant zwischen der Böschung über das Parnitztal und der Senke nördlich der Fletschenreuther Straße, er hat eine Länge ca. 150 m und ebenfalls eine maximale Einschnittstiefe von ca. 3,0 m.
- Der Einschnitt für die Brücke Lerchenbergweg umfasst eine Gesamtlänge von ca. 470 m, der Teil von der Senke nördlich der Fletschenreuther Straße bis zur Brücke beträgt ca. 250 m, er hat eine maximale Einschnittstiefe (direkt unter der Brücke) von ca. 14,3 m.
Abschnitt Brücke Lerchenbergweg bis Brücke Autengrüner Straße (HO7)
Zwischen der Brücke Lerchenbergweg und der Brücke Autengrüner Straße (HO7) gibt es zwei Einschnitte, jeweils einen für jede Brücke.
- Der erste Einschnitt ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Lerchenbergweg, er endet an der Böschung über das Porschnitztal und hat eine Gesamtlänge von ca. 470 m. Der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 220 m, die maximale Einschnittstiefe (direkt unter der Brücke) ist ca. 14,3 m.
- Der zweite Einschnitt ist zwischen der Böschung über das Porschnitztal und der Brücke Autengrüner Straße (HO7), er hat eine Gesamtlänge von ca. 645 m. Der Teil von der Böschung bis zur Brücke beträgt ca. 525 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 12,9 m.
Abschnitt Brücke Autengrüner Straße (HO7) bis Brücke Konradsreuther Straße
Zwischen der Brücke Autengrüner Straße (HO7) und der Brücke Konradsreuther Straße gibt es drei Einschnitte.
- Der erste Einschnitt ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Autengrüner Straße, er endet an der Böschung über die Autengrüner Bächle südlich vom Breiten Weg (Feldweg). Die Gesamtlänge beträgt ca. 645 m, der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 120 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 5,9 m.
- Der zweite Einschnitt ist zwischen den Böschungen über die Autengrüner Bächle südlich und nördlich vom Breiten Weg (Feldweg), er hat eine Gesamtlänge von ca. 305 m und eine maximale Einschnittstiefe von ebenfalls ca. 5,9 m.
- Der dritte Einschnitt ist zwischen der Böschung über das Autengrüner Bächle nördlich vom Breiten Weg (Feldweg) und der Brücke Konradsreuther Straße, er hat eine Gesamtlänge von ca. 475 m. Der Teil von der Böschung bis zur Brücke beträgt ca. 85 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 6,1 m.
Abschnitt Brücke Konradsreuther Straße bis Anschluss an Hofer Straße (Kreisverkehr)
Zwischen Brücke Konradsreuther Straße und der Anschluss an die Hofer Straße gibt es einen Einschnitt, er ist die Fortsetzung des Einschnitts für die Brücke Konradsreuther Straße bis zur Böschung über den Eppenreuther Weg. Die Gesamtlänge beträgt ca. 475 m, der Teil von der Brücke bis zur Böschung beträgt ca. 390 m, die maximale Einschnittstiefe ist ca. 7,8 m.
Im Planfeststellungsbeschluss sind folgende Verkehrslärmschutz-Maßnahmen vorgesehen:
- Für die Straßenoberfläche der künftigen Ortsumgehung von Oberkotzau und Fattigau im Zuge der St 2177 ist im gesamten Planfeststellungsabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+610 ein lärmmindernder Belag zu verwenden, der den Anforderungen eines Korrekturwertes DStrO von -2 dB(A) gemäß Tabelle 4 zu Ziffer 4.4.1.1.3 der RLS-90 entspricht.
Das Gleiche gilt auch im Falle der Erneuerung der Fahrbahndecke. - An den vorgesehenen Brückenbauwerken sind die Übergangskonstruktionen zwischen Brückenbalken und Widerlager bzw. die Dehnfugen an den Brückenenden entsprechend dem Stand der Technik bzw. entsprechend den Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke so schallemissionsmindernd auszubilden, dass auffällige und lästige Pegel- und Frequenzänderungen sowie nach unten abgestrahlte tieffrequente Geräuschanteile auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt werden.
Lärmschutzwände sind laut Lärmgutachten nicht nötig. Nach dem Gutachten werden an keiner Stelle die relevanten Grenzwerte überschritten. Allerdings hängen die Grenzwerte von der Einstufung des Gebietes (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) ab. Offizielle Einstufung und subjektive Wahrnehmung der Anwohner für ihr Wohngebiet können auseinanderfallen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde die Forderung nach gesonderten aktiven und/oder passiven Lärmschutzvorkehrungen zurückgewiesen (siehe Punkt 6.2.2).
In den 90er Jahren stieg die Verkehrsbelastung in Oberkotzau bedingt durch die Grenzöffnung und den Ausbau der Gewerbegebiete auf 18.000 Fahrzeuge (davon 1.000 LKW) im Jahr 1995 und die Planungen für die Umgehungsstraße begannen.
Auf der Grundlage eines Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2010 und daraus abgeleiteten Prognosewerten für das Jahr 2025 wurde die Notwendigkeit der Ortsumgehung begründet.
Heute zeichnen die Verkehrszählungen allerdings ein anderes Bild als damals vorausgesagt:
Wie entwickeln sich die Verkehrszahlen?
Nach den Zählungen in den Jahren 2021 und 2022 hat sich der Verkehr Richtung Hof halbiert!
Die hohe Belastung durch den Schwerverkehr (Busse und LKW > 3,5t) zeigt sich in Fattigau die gleiche Entwicklung. Verstärkt kommt hinzu, dass z.B. die mitgezählten Busse nicht auf die Umgehung verlagert werden können.
Der Ortskern in Oberkotzau ist nach wie vor stark befahren, doch die Verkehrszählungen spiegeln das nicht wider, weil es beispielsweise keine Zählstelle am Plärrer gibt. Für die Ortsumgehung spielt das aber keine Rolle: Nur KFZ, die von Fattigau bis zur Ortsdurchfahrt Hof durchfahren, können verlagert werden. Alle anderen KFZ fahren auch mit Umgehungsstraße durch den Ort.
Damit ist die Begründung für die Notwendigkeit der Ortsumgehung hinfällig. Es gibt nicht mehr genügend Fahrzeuge, die auf die Umgehungsstraße ausweichen würden, damit sich die Baumaßnahme noch rechnet:
Einer geringeren Entlastung der Durchgangsstraße stehen Baukosten gegenüber, die sich auf 60,6 Millionen vervierfacht haben!
Auf der Internetseite der Landesbaudirektion Bayern kann man die Werte einsehen: https://www.baysis.bayern.de/internet/verdat/svz/index.html
Die Zählstellen für Oberkotzau sind:
Südliches Fattigau: 57379551
Nördliches Oberkotzau (Höhe Biller): 57379552
Der Ziel- und Quellverkehr kann nicht auf die Umgehung umgeleitet werden. Je höher dessen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen ist, desto geringer wird die Entlastungswirkung der Ortsumgehung.
Die Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen davon ab, wieviel von dem Verkehr südlich von Fattigau als Durchgangsverkehr angesehen wird. Das Verkehrsgutachten im Planfeststellungsverfahren geht von ca. 70% aus, die BI kommt in ihren Untersuchungen auf einen Wert von ca. 60 %. Wenn man für die Berechnung den Mittelwert von 65% annimmt, dann ergibt sich ein geschätzter Anteil von Durchgangs- sowie Ziel- und Quellverkehr für verschiedene Stellen in Oberkotzau auf der Basis des durchschnittlichen täglichen Verkehrs aus der Verkehrszählung 2015 (die Zahlen basieren auf eigenen Berechnungen als Fortschreibung des Verkehrsmodells von 2010):
Anteil Durchgangsverkehr | Anteil Ziel- und Quellverkehr | |
Fattigau | 63% (ca. 4500) | 37% (ca. 2700) |
Südlich von Fattigau | 65% (ca. 4500) | 37% (ca. 2700) |
Plärrer bis Frankenbrücke | 45% (4500) | 55% (5500) |
Edeka bis Kreuzung Schaumberg | 35% (4500) | 65% (8500) |
Es wird deutlich, dass, je weiter man in Richtung Hof auf der Hofer Straße kommt, die Bedeutung des Durchgangsverkehrs abnimmt und der Ziel- und Quellverkehr wichtiger wird. Die Ortsumgehung löst in diesem Abschnitt nicht das Problem der Verkehrsbelastung. Das geplante Neubaugebiet Schwesnitztalblick wird den Ziel- und Quellverkehr nördlich der Frankenbrücke weiter erhöhen. Auch die Zentrierung der Supermärkte im nördlichen Oberkotzau verstärkt das innerörtliche Verkehrsaufkommen.
Eine Verkehrsberuhigung nördlich des Plärrers bedarf weiterer Schritte. Für eine spürbare Lärmentlastung benötigt man mehr als 50% Verkehrsreduzierung.
Die bestehende Ortsdurchfahrt durch Oberkotzau ist eine Staatsstraße. Der Antragsteller zum Bau einer Umgehungsstraße ist das Staatliche Bauamt Bayreuth, schlussendlich der Freistaat Bayern. Staatliche Baumaßnahmen werden letztlich immer über Steuergelder finanziert und sollten nur dann durchgeführt werden, wenn der Nutzen größer ist als die Kosten.
2007 stellte das Staatliche Bauamt eine Kostenschätzung von 16 Mio. € vor.
2010 nach vorliegendem Planfestellungsbeschluss wurden die Kosten noch auf 14,5 Mio. € geschätzt.
2021 zum ersten Bürgerentscheid wurden die Kosten auf 20-30 Millionen € geschätzt.
2024 gibt das Staatliche Bauamt eine Kostenaufstellung über 60,6 Millionen € ab.
Das staatliche Bauamt stellt keine neue Kosten-Nutzung-Rechnung auf, denn seine Aufgabe ist nicht die Überprüfung, sondern die Umsetzung der Baumaßnahme.
Die Überprüfung ist Aufgabe der Bürger: Einer Kostenexplosion um das Vierfache steht die Halbierung der Verkehrszahlen gegenüber.
- Verkehrswende und neue Mobilitätskonzepte: Elektromobilität, Carsharing, 360-Euro-Tickets, autonomes Fahren u.v.m. sind keine Zukunftsmusik mehr!
- Neubewertung von Flächensparen im Landesentwicklungsprogramm LEP Bayern 2018: “Der bevorzugte Ausbau bestehender Straßeninfrastruktur vor dem Neubau dient dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes und der Reduzierung einer weiteren Freiflächeninanspruchnahme. Er ist deshalb aus volkswirtschaftlichen Gründen und im Interesse einer nachhaltigen Raumentwicklung sinnvoll.” (S.61)
- Nach dem planerischen Ideal einer funktionellen, autogerechten Stadt mit großer Landschaftszersiedelung, Lärmbelastung und Verkehrsaufwand entwickelte sich europaweit das Leitbild einer “nachhaltigen Siedlungsstruktur”. Dieses Konzept der kurzen Wege zielt unter anderem auf eine verkehrsvermeidende und flächensparende Entwicklung in den Kommunen mit neuen Ideen – geförderter Ausbau des Radwegenetzes, Tempo 30 an Hauptstraßen, LKW Fahrverbot durch Ortschaften…
- Elektrifizierung des Schienennetzes in Nordost-Oberfranken (Schallschutzmaßnahmen)
- Neubewertung von Naturschutz in der Bevölkerung, vor allem der jüngeren Generation, die das Projekt einer Ortsumgehung übernehmen werden.
- Die Planung basiert auf dem damaligen Verkehrsfluss durch Schwarzenbach an der Saale, bei dem der Durchgangsverkehr über die Hofer Straße (bestehende St 2177) direkt nach Oberkotzau geleitet wurde. Die Verkehrsführung in Schwarzenbach an der Saale wurde inzwischen geändert, der Durchgangsverkehr wird jetzt auf die B289 gelenkt.