Natur

Betroffene Wasserschutzgebiete

Sind Brunnen oder Wasserschutzgebiete betroffen?

Die Trasse verläuft in direkter Nähe zweier Wasserschutzgebiete, die für die Trinkwasserversorgung wichtig sind. Diese sind die Tiefbrunnen III und IV „Parnitztal“ und Porschnitz. (Quelle: Planfeststellungsbeschluss, BayWG).

Was geschieht mit dem Oberflächenwasser?

Allgemein
„Durch die geplanten Straßenentwässerungseinrichtungen wird das Oberflächenwasser der Staatsstraße über Rückhalte- und Behandlungseinrichtungen in Gewässer abgeleitet oder über die Straßenbankette und Böschungen in den Untergrund versickert.“ (Planfeststellungbeschluss)

Dammlagen
Das Straßenabwasser in sogenannten „Dammlagen“ soll links und rechts der Straße breitflächig über die Bankette und Böschungen abgeleitet werden und dort im Untergrund versickern. Die Filterfähigkeit des bewachsenen Oberbodens soll dafür sorgen, dass keine Schadstoffe ins Grundwasser gelangen.

Einschnittslagen
Das Straßenabwasser in „Einschnittslagen“ wird über die Bankette in neu anzulegende Entwässerungsmulden geleitet. Diese leiten das Wasser weiter in insgesamt drei Regenrückhaltebecken (ebenfalls noch nicht vorhanden), wo es von Leichtflüssigkeiten (Öl, Benzin) gereinigt wird, bevor es dann über Vorfluter wieder in Parnitz, Porschnitz oder Autengrüner Bäche geleitet wird. Dies trifft jedoch nur auf das anfallende Oberflächenwasser der Einschnittsböschungen auf der tiefer gelegenen Straßenseite zu!

„Das auf den Einschnittsböschungen der höher gelegenen Straßenseite anfallende Oberflächenwasser wird ohne Reinigung und Rückhaltung über Mulden den bestehenden Vorflutern (Parnitz, Porschnitz, Autengrüner Bäche) zugeleitet. Das auf den neuen Straßenkörper zufließende Oberflächenwasser wird hangseitig gefasst und über gesonderte Mulden direkt den bestehenden Vorflutern (Parnitz, Porschnitz, Autengrüner Bäche) zugeführt.“ (Planfeststellungsbeschluss)

Sind Biotope betroffen und wo befinden sich diese?

In der Planfeststellung von 2010 (S. 26 / 27) sind die Biotope verzeichnet. Gemäß den Einstufungen im ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm) sind 11 Biotope von lokaler Bedeutung, fünf von regionaler und zwei von überregionaler Bedeutung. Bei den beiden Biotopen mit überregionaler Bedeutung handelt es sich um die Lehmgruben nördlich von Oberkotzau sowie um Ufergehölze der Saale südlich von Fattigau. Regional bedeutsame Biotope sind Feucht- und Magerflächen im Porschnitzgrund, Hochstaudenfluren in Saalenähe südlich von Fattigau, der Saaletalhang südlich von Fattigau, eine Feuchtwiese nördlich von Schwarzenbach sowie am äußersten Rand des Untersuchungsgebietes ehemalige Steinbruchstandorte bei Schwarzenbach. Als lokale Biotope werden kleinere Feuchtflächen, Teichufer, Bracheflächen, Magerrasen und Gehölzstrukturen eingestuft, die verstreut über den gesamten Untersuchungsraum eingestuft. Weiterhin wurden 70 Biotope eigenkartiert, die den Vorgaben der amtlichen Kartieranleitung entsprechen.

Welche Tierarten sind in ihrem Lebensraum betroffen?

In der Unterlage 12.4 „Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung” der Planfeststellungsunterlagen sind ab Seite 465 die in den Tabellen aufgeführten Tiere betrachtet worden. Diese finden sich im Folgenden.

Tabelle 1 (Seite 490) - Vorkommen der im Untersuchungsraum prüfrelevanten Tierarten

Welche Vogelarten sind in ihrem Lebensraum betroffen?
Sind schützenswerte Pflanzenarten betroffen?

Im Untersuchungsraum gibt es rund 27 nachgewiesene gefährdete oder auf einer Vorwarnliste stehende bzw. geschützte Pflanzenarten.

Gibt es Maßnahmen, um den Wildwechsel sicher zu gestalten?

Die Unterführung für den ausgebauten Porschnitzweg hat eine Breite von 25,0 Metern, um einen Wildwechsel entlang der Porschnitz und zusätzlich die Unterquerung von Fledermäusen sowie Vögeln zu ermöglichen.

Weitere Maßnahmen sind uns nicht bekannt.

Im Planfeststellungsbeschluss wurde die Forderung zur Anbringung von Wildschutzzäunen oder zum Bau gesonderter Wilddurchlässe zurückgewiesen (siehe Punkt 6.2.6).